Einsicht Grundbuch und Handakten
Recherche und Analyse
Gemäß §12 der Grundbuchordnung darf jede Person mit berechtigtem Interesse Einsicht in die Grundbuch- und Handakten erhalten.Das ist vorallem dann wichtig, wenn Sie wissen möchten, wie es sich mit den eingetragenen Rechten Ihres Unternehmens verhält.
Aber auch um die entsprechenden Stellen für die Genehmigung zu kontaktieren, Wegerechte und Bebauungseinschränkungen schon im Vorfeld abzuklären, ist es immer ratsam vorab die Akten einzusehen.
Daher emittlen wir in diesem Zug die Grunddienstbarkeiten sowie die beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten für Sie und analysieren und bewerten die Ergebnisse der Einsichtnahme.
Aufgrund unserer fachspezifischen Verwaltungsausbildung und unserer Erfahrungen sind wir in der Lage, gute und qualifizierte Ergebnisse im gesamten Kataster- und Grundbuchwesen schnell zu liefern.
Eingehende Recherchen und Analysen der bestehenden Grundbucheintragungen verhindern unter Umständen spätere rechtliche Konsequenzen und gibt Rechtssicherheit beim aktuellen Bauvorhaben.
Jetzt Kontakt aufnehmen!Einsicht in Grundbuch und Handakten
Akteneinsicht
in Grundbuch und Handakten
Analyse&Prüfung
der eingetragenen Rechte
Freigabe
des Bauvorhabens